I.
Mit Bescheid vom 31.3.2003 ordnete die zuständige Behörde die sofortige vorläufige Unterbringung der Betroffenen in der geschlossenen Abteilung der D.-Klinik an, weil die Betroffene nach Angaben ihres Ehemannes ihre acht Kinder "öfters mit Suiziddrohungen konfrontiert" und in der vorangegangenen Nacht "innerhalb der Familie erneut im Rahmen eines eskalierenden Familienstreits massive Suizidankündigungen ausgesprochen" habe.
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