Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 14.11.2013 aufgehoben.
Der Kostenfestsetzungsantrag des Antragsgegners aus Schriftsatz vom 01.10.2013 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 249 € festgesetzt.
I.
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