1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden die Absätze 2 bis 5 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 17. Februar 2011 - 13 F 200/10 S - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege interner Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der DRV Saarland, Versicherungsnummer AAA, zu Gunsten des Antragsgegners bei der DRV Bund ein Anrecht in Höhe von 3,5228 Entgeltpunkten, bezogen auf den 30. April 2010, übertragen.
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