I.
Durch Urteil vom 4. November 2004 (Bl. 22 - 24 d. A.) hat das Amtsgericht Wittenberg die Ehe der Parteien geschieden und zugleich den in zweiter Instanz allein noch streitigen Versorgungsausgleich durchgeführt.
Insoweit wurden einerseits vom Versicherungskonto des Ehemannes (Antragstellers) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) angleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 48,79 EUR auf das Versicherungskonto der Ehefrau (Antragsgegnerin) bei der BfA und andererseits von deren Versicherungskonto bei der kirchlichen Zusatzversorgung auf ein auch dort unterhaltenes Konto des Ehemannes angleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 81,62 EUR monatlich übertragen.
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