LG München II, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 631/04
AG Weilheim i. OB - VIII 0015/01,
Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu Grundstückskauf der Eltern
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Aktenzeichen 3Z BR 125/04
DRsp Nr. 2005/1193
Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu Grundstückskauf der Eltern
»1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.«