AG Köthen, vom 16.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 317/03
Mögliche Berücksichtigung von in der Zukunft liegenden Veränderungen bei einer Verurteilung zum Unterhalt
OLG Naumburg, Urteil vom 27.08.2004 - Aktenzeichen 14 UF 68/04
DRsp Nr. 2004/17818
Mögliche Berücksichtigung von in der Zukunft liegenden Veränderungen bei einer Verurteilung zum Unterhalt
»Bei einer Verurteilung zum Unterhalt nach § 1612aBGB sind Veränderungen, die in der Zukunft liegen, schon jetzt bei der Tenorierung zu berücksichtigen. Der Unterhalt ist für die einzelnen, in der Zukunft liegenden Abschnitte, getrennt auszuweisen.«