Die Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Stand 01.01.2008, gelten - mit Ausnahme der Ziff. 11.2. (Zahl der Unterhaltsberechtigten), Ziff. 15.2. (Unterhaltsbedarf Ehegattenunterhalt) und Ziff. 22.1 (zusammenlebende Ehegatten) der Leitlinien und der Unterhaltsbeträge gemäß dem Anhang I - über den 01.01.2010 hinaus unverändert fort. Eine Neufassung der Leitlinien ist nach Abstimmung zwischen den Oberlandesgerichten für Mitte 2010 vorgesehen.
Der Anhang II der Leitlinien, Stand 01.01.2008, bleibt unverändert, da er allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher Tabellensätze dies geschieht, kommt es nicht an.
Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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