I.
Mit Beschluss vom 22. Oktober 1996 wurde der - am 28. März 1945 geborenen und damals noch in ihrem Haus an der D. -Straße 17 in H. wohnenden - Betroffenen vom Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Halberstadt eine Betreuerin bestellt. Der Aufgabenkreis der Betreuerin umfaßte die Gesundheitsfürsorge, die Bestimmung des Aufenthalts der Betroffenen, ihrer Vermögensangelegenheiten unter Einschluss von Grundstücksangelegenheiten sowie ihrer Renten- und Behördenangelegenheiten (Bl. 18 I d.A.). Die Entscheidung erging auf Grund eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie vom 18. September 1996, das der Betroffenen eine durch Alkoholismus bedingte Störung von Organ- und Hirnfunktionen bescheinigt hat (Bl. 5 I ff. d.A.).
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