I.
Die Parteien sind seit Ostern 1998 getrennt lebende Ehegatten. Aus ihrer Ehe ist der am 04.11.1991 geborene Sohn hervorgegangen. Zur Familie gehört ferner der am 13.05.1989 geborene Sohn der Mutter (Antragsgegnerin) aus einer früheren Verbindung.
Mit Antrag vom 26.08.1998 im isolierten Verfahren suchte der Antragsteller in der Hauptsache und im Wege der vorläufigen Anordnung um eine gerichtliche Umgangsregelung mit den beiden Kindern und nach. Die Mutter trat dem entgegen.
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