OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.02.2001
6 WF 172/00
Normen:
FGG §§ 19 20 21 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2002, 249
Vorinstanzen:
AG Landau i.d. Pfalz - Beschluss vom 22.11.2000 - 1 F 43/00 -,

Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem Kind; Anordnung eines Zwangsgeldes nach Erlass einer vorläufigen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 6 WF 172/00

DRsp Nr. 2003/6993

Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem Kind; Anordnung eines Zwangsgeldes nach Erlass einer vorläufigen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

»1. Das Zwangsgeldverfahren setzt das Bestehen einer (noch) wirksamen und vollzugsfähigen gerichtlichen Verfügung voraus.2. Mit der Zustellung der Endentscheidung wird die vorläufige Anordnung als Eilmaßnahme hinfällig; sie kann dann nicht mehr Grundlage einer Vollstreckung im Sinne der Androhung eines Zwangsgeldes sein.«

Normenkette:

FGG §§ 19 20 21 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 19, 20, 21 FGG).

Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg.