I.
Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit der angefochtenen Entscheidung unter Fristsetzung zum 5. Januar 2004 und Zwangsgeldandrohung zur Auskunft über seine bei der ... Australia erworbenen Betriebsrentenanwartschaften gemäß § 11 Abs. 2 VAHRG aufgefordert.
Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde begehrt der Antragsgegner die Aufhebung der Anordnung sowie der Zwangsgeldandrohung, hilfsweise die Verlängerung der Beibringungsfrist bis zum 20. April 2004.
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