I.
Die Beteiligte zu 2 ist deutsche Staatsangehörige. Sie hat am 14.10.2002 einen Knaben zur Welt gebracht. Seit 1994 war sie mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet. Der Antrag der Beteiligten zu 2 auf Scheidung der Ehe wurde dem Beteiligten zu 1 am 27.4.2002 zugestellt; das Scheidungsurteil vom 2.10.2002 ist seit 9.11.2002 rechtskräftig.
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