Der mit Schreiben vom 12. April 2001 von der Antragsgegnerin, die das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder A., T. und M. innehat, eingelegte "Einspruch" gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22. März 2001 beinhaltend die Bestellung von Frau Rechtsanwältin T. zur Verfahrenspflegerin für die betreffenden Kinder ist als Beschwerde zu behandeln.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|