BayObLG - Beschluss vom 14.04.2004
3Z BR 63/04
Normen:
FGG 69i Abs. 6;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1517
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 16.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 10/04
AG Bamberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 0860/01

Verlängerung einer Betreuerbestellung

BayObLG, Beschluss vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 3Z BR 63/04

DRsp Nr. 2004/7357

Verlängerung einer Betreuerbestellung

»Geht das aktuelle ärztliche Zeugnis im Falle der Verlängerung einer Betreuerbestellung auf die Frage einer zwischenzeitlichen Besserung des Gesundheitszustands des Betroffenen nicht ein, obwohl der Arzt vor nicht allzu langer Zeit eine Betreuungsbedürftigkeit noch verneint hat, und ergibt sich aus dem äußeren Eindruck des Betroffenen bei der Anhörung eine Besserung seines Zustands, kann nicht davon ausgegangen werden, der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit habe sich offensichtlich nicht verringert.«

Normenkette:

FGG 69i Abs. 6;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht verlängerte am 14.1.2004 eine erstmals am 18.12.2002 angeordnete Betreuung für den Betroffenen auf weitere fünf Jahre. Der Aufgabenkreis der erneut bestellten Vereinsbetreuerin umfasst danach unverändert die Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, sowie Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post.

Das Landgericht hat am 16.2.2004 die vom Betroffenen hiergegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die weitere Beschwerde des Betroffenen.

II.