SchlHOLG - Beschluss vom 21.01.2004
8 UF 185/03
Normen:
VAHRG § 1 Abs. 3 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; VAÜG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2004, 171
Vorinstanzen:
AG Rendsburg - 23 (19) F 168/02 - 22.08.2003,

Versorgungsausgleich - erweitertes Rentensplitting

SchlHOLG, Beschluss vom 21.01.2004 - Aktenzeichen 8 UF 185/03

DRsp Nr. 2004/5790

Versorgungsausgleich - erweitertes Rentensplitting

»§ 2 I Nr. 1 VAÜG ist dahingehend einzuschränken, dass vor einer Einkommensangleichung ein Versorgungsausgleich auch dann nicht durchzuführen ist, wenn nach Einkommensangleichung die Ausgleichsformen der Beitragsentrichtung oder eines schuldrechtlichen Ausgleichs durch erweitertes Rentensplitting, also durch Rückgriff auf die dann nicht mehr angleichungsdynamischen Anrechte, ersetzt werden können.«

Normenkette:

VAHRG § 1 Abs. 3 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; VAÜG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe: