I.
Das Amtsgericht Wittenberg hat durch Beschluss vom 04. Januar 2001 (Bl. 49 a UA-VA) den zuvor durch Beschluss vom 19. April 1994 (Bl. 47 d.A.) abgetrennten Versorgungsausgleich dergestalt geregelt, dass, ausgehend von den entsprechenden Auskünften der Versicherungsträger, Rentenanwartschaften der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Höhe von 55,93 DM monatlich auf das Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt übertragen wurden.
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