Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 18. Familiensenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. August 2012 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Emmendingen vom 21. November 2011 hinsichtlich Ziffer 2 Absatz 3 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der V. versicherung AG (Versicherungsnummer ) wird im Wege der externen Teilung zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1.728 € bezogen auf den 28. Februar 2011 bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte begründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|