BayObLG - Beschluss vom 11.12.2002
3Z BR 209/02
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; FGG § 19 Abs. 1 ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 § 1828 ;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 3634/02
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 1402/97

Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren - Ermessenentscheidung - Genehmigung vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages - rechtliches Gehör bei angekündigter Rechtsmittelbegründung

BayObLG, Beschluss vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 3Z BR 209/02

DRsp Nr. 2003/2678

Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren - Ermessenentscheidung - Genehmigung vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages - rechtliches Gehör bei angekündigter Rechtsmittelbegründung

»1. Zu den Voraussetzungen eines Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren. 2. Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages ist eine Ermessensentscheidung. Maßgebend ist auf das Interesse des Betroffenen abzustellen. 3. Die Genehmigung kann auch schon vor Abschluss des zu genehmigenden Vertrages erteilt werden, wenn der Vertragsinhalt im wesentlichen feststeht. 4. Zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei angekündigter Rechtsmittelbegründung.«

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; FGG § 19 Abs. 1 ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 § 1828 ;

Gründe:

I.