I.
Das Amtsgericht bestellte am 31.8.1999 einen Rechtsanwalt als berufsmäßigen Betreuer im Aufgabenkreis Vermögenssorge für den vermögenslosen Betroffenen. Am 17.12.1999 erweiterte es den Aufgabenkreis auf Wohnungsangelegenheiten. Am 18.12.2001 hob es die Betreuung auf.
Der Betreuer erhielt auf seine Abrechnung für den Zeitraum bis 30.11.1999 eine Vergütung und Aufwendungsersatz von zusammen 3046,53 DM, für den Monat Dezember 1999 von 2.567,50 DM und für den Monat April 2001 von 434,08 DM seitens der Staatskasse.
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