I.
Die Parteien haben am 30.3.1979 geheiratet. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin wurde dem Antragsgegner am 6.9.2001 zugestellt. Während der Ehezeit vom 1.3.1979 bis 31.8.2001 haben die Parteien folgende Versorgungsanwartschaften erworben:
Antragstellerin:
a) Anwartschaft bei der BfA aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 486,38 DM monatlich,
b) Anwartschaft bei der M-Pensionskasse VVag als Anrecht aus einer betrieblichen Altersversorgung in Höhe von monatlich 189,15 DM,
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