OLG Koblenz - Beschluss vom 04.11.2004
10 W 698/04
Normen:
BGB § 138 ;

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags wegen krasser Überforderung einer nicht berufstätigen Ehefrau

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 10 W 698/04

DRsp Nr. 2005/518

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags wegen krasser Überforderung einer nicht berufstätigen Ehefrau

»Bei einer gemeinsamen Hausfinanzierung von Eheleuten mit gesamtschuldnerischer Verpflichtung kann davon ausgegangen werden, dass dies nicht nur aus rein emotionaler Verbundenheit eines Ehepartners (hier nicht berufstätige Ehefrau mit Kindern) erfolgte, wenn dieser selbst hälftiges Miteigentum erwirbt und deshalb auch ein wirtschaftliches Interesse an der Darlehensaufnahme hat. Diese Situation steht nicht einer Bürgschaft auf fremde Schuld gleich (in Anknüpfung BGH NJW 1998, 597, 598; BGHZ 125, 206, 210 f. = NJW 1994, 1278; BGHZ 128, 230, 232, 234 = NJW 1995, 592; BGHZ 132, 328, 330 = NJW 1996, 2088; BGH MJW 1996, 1274; BGH ZIP 1998, 196, 197; ZIP 1997, 446; Senatsurteile vom 21.6.20002 - 10 U 1116/01 und 7.4.2000 - 10 U 753/98).«

Normenkette:

BGB § 138 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet.

I.

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Girokonto- und einem Darlehensvertrag geltend.