AG Bad Dürkheim, vom 22.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen XVI 6/04
AG Zweibrücken, - Vorinstanzaktenzeichen XVI 29/04
Zur Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht bei der Annahme eines ausländischen Kindes
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 2 AR 46/04
DRsp Nr. 2005/593
Zur Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht bei der Annahme eines ausländischen Kindes
»Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGReport-Karlsruhe 2004, 125).«