Abwandlung 6.1.1: Umgang bei bisheriger hälftiger Betreuung der Eltern

Autor: Busche

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Der Kindesvater möchte, dass die Kinder bei ihm jede zweite Woche verbringen sowie die Ferien und Feiertage wie im Grundfall (siehe Mandatssituation 6.1). Bis zum Auszug des Vaters hätten sich die Eltern die Betreuung hälftig geteilt. Die Kinder hätten ein sehr enges Verhältnis zu beiden Elternteilen.

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Sind die Angaben des Kindesvaters korrekt?

Wie ist der Alltag der Kinder strukturiert (Schule, Sportverein etc.)?

Hat sich durch die neuen Wohnorte an den Betreuungsmöglichkeiten räumlich (z.B. weniger Platz) oder zeitlich (z.B. größere Entfernung) etwas geändert?

Was wollen die Kinder?

Sind die Eltern in der Lage miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren?

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Einzelfallentscheidung

Die Mandantin ist darauf hinzuweisen, dass es keine schematische Lösung gibt und das Gericht im Einzelfall ermitteln würde, was dem Kindeswohl am besten entspricht.

Das Spektrum einer möglichen Umgangsregelung liegt bei dem üblichen Wochenendumgang über einen erweiterten Wochenendumgang bis hin zum paritätischen Wechselmodell.