Autor: Busche |
Zunächst wie Mandatssituation 6.1. Da Herr Schuster Frau Schuster in der Vergangenheit geschlagen hat, wurde gegen ihn eine Gewaltschutzanordnung mit einem Näherungsverbot (siehe dazu die Mandatssituationen in Kapitel 12, insb. Mandatssituation (Abwandlung) 12.1.2) erlassen. Frau Schuster fragt, ob sie dennoch Umgang mit den Kindern gewähren muss.
Aufgrund welcher Vorfälle wurde die Gewaltschutzanordnung erlassen? |
War der Kindesvater jemals auch den Kindern gegenüber gewalttätig? |
Haben sie die Gewalt gegenüber der Mutter mitbekommen? |
Wie ist ansonsten die Betreuungssituation vor der Trennung gewesen und welche Beziehung haben die Kinder zu dem Vater? |
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