Mandatssituation 6.1: Umgang des aus der Familienwohnung ausgezogenen Vaters

Autor: Busche

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2

Frau Schuster ist nach der kürzlich erfolgten Trennung und dem Auszug ihres Ehemannes mit den Kindern Tom (13), Leni (7) und Bruno (2), in der Ehewohnung in Berlin geblieben. Ihr Ehemann ist ausgezogen und wohnt jetzt in einer Zweizimmerwohnung in einem anderen Berliner Bezirk. Er hat sie angeschrieben und aufgefordert, die Kinder ab sofort an jedem zweiten Wochenende zu ihm zu bringen, damit er von seinem Besuchsrecht Gebrauch machen könne. Außerdem beabsichtigt er, die Hälfte der Ferien und jeweils den zweiten Feiertag an Ostern und Weihnachten mit den Kindern zu verbringen. Auch die Großmutter väterlicherseits möchte die Kinder gern regelmäßig sehen, da auch sie eine enge Beziehung zu den Kindern hätte. Sie schlägt vor, dass die Kinder einmal im Monat am Sonntagnachmittag zu ihr kommen.

Frau Schuster fragt, ob sie sich daran halten muss. Sie ist der Meinung, es gehe Herrn Schuster nicht vorrangig um die Kinder, zu denen hätte er nie ein enges Verhältnis gehabt, er würde auf diese Weise sie, die Ehefrau, wieder zurückgewinnen wollen. Auch die Großmutter würde die Kinder nur gegen sie aufhetzen.

Frau Schuster ist lediglich halbschichtig tätig und verfügt über ein Einkommen i.H.v. rund 800 Euro netto monatlich. Sie fragt, ob sie Ihre Tätigkeit selbst bezahlen muss oder ob sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat.