Details ausblenden
VGH Hessen - Beschluß vom 31.08.1992 (9 TG 1104/92)

Sozialhilferecht: Nachrangigkeit des Hilfeanspruchs bei zumutbarer Teilzeitbeschäftigung

Die -- zulässige -- Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den mit der Beschwerde weiterverfolgten Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit dem die Antragstellerin erreichen will, [...]
VGH Hessen - Beschluß vom 15.06.1992 (9 TG 218/92)

Sozialhilferecht: Begriff des besonderen Härtefalls i.S. des § 26 S. 2 BSHG, Alleinerziehende Mutter

I. Die Antragstellerin erstrebt eine einstweilige Anordnung, mit der dem Antragsgegner aufgegeben werden soll, ihr für die Zeit vom Eingang ihres Antrags bei Gericht an (18. November 1991) laufende Hilfe zum [...]
VGH Hessen - Beschluß vom 25.05.1992 (9 TG 2803/91)

Sozialhilferecht: Umfang der einmaligen Leistung, Notwendiger Lebensunterhalt und Kabelfernsehen, Krankenkostenzulagen

I. Mit Antrag vom 30. September 1991 machte die Antragstellerin, die keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, beim Sozialamt der Antragsgegnerin einen im einzelnen aufgeschlüsselten Bekleidungsbedarf von [...]