FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 27.09.2012 (2 K 34/11)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.848,00 EUR festgesetzt. Die Beteiligten streiten über Kindergeld für das Jahr 2007. [...]