BayObLG - Beschluss vom 18.03.2021 (202 StRR 19/21)
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 23. November 2020 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, [...]