Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel |
Handelt es sich um eine Mietwohnung, so ist die Miete nur dann unterhaltsrelevant, wenn der Unterhaltsverpflichtete diese als Naturalunterhalt an den Vermieter leistet.
Handelt es sich um Wohneigentum, so gilt das unter Teil 10/8.7.8 Dargestellte zum Wohnvorteil.
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