10/8.7.9 Endgültige Regelung betreffend Eigentum

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Unterschiedliche Interessen

Eine endgültige Nutzungsregelung wird i.d.R. im Zusammenhang mit einer Regelung der Eigentumslage stehen. Den Parteien erscheint es zumeist als "klare Verhältnisse", wenn derjenige, der ein Haus oder die Eigentumswohnung nutzt, auch deren Alleineigentümer ist. In der Tat wird dadurch mögliches Streitpotential vermieden.

Gelegentlich haben die Parteien jedoch andere Interessen, z.B. das gemeinsame Haus als Erbteil für die gemeinsamen Kinder zu behalten und sich ggf. diesbezüglich bereits festzulegen (erbvertraglich oder durch Übertragung auf Kinder). Werden solche Wünsche geäußert, kann der Anwalt an die Eintragung eines Wohnrechts denken.

Für die übrigen Fälle ist auf Teil 10/8.3 zu verweisen.

Letzte redaktionelle Änderung: 02.12.2021