Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel |
Die Ehewohnung steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, insbesondere wenn minderjährige Kinder darin leben. Will der Ehegatte, der ausgezogen ist, seine Auszahlung erzwingen, so muss er über die Hürden des
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