10/8.8.6 Ausgleichszahlung/Fälligkeit

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Eheleute greifen i.d.R. auf die Musterkaufverträge zurück, die auch unter Fremden Anwendung finden. Möglicherweise wünschen sie aber nicht das Sicherheitsinstrument der Auflassungsvormerkung, gestatten einander großzügige Stundung oder Ratenzahlung oder verzichten auf die Abtretung der kreditierten Ausgleichszahlung. Hier ist individuellen Regelungen keine Grenze gesetzt.

Formulierungsbeispiele

Kein Abfindungsbetrag (positive Feststellung)

Die Vertragsteile vereinbaren, dass ein Zahlbetrag als Gegenleistung weder geschuldet ist noch in der Vergangenheit bereits durch den Übernehmer entrichtet wurde.

Fälligkeit - Festtermin (Standard-Fall)

Der Zahlbetrag ist fällig und zahlbar am ...; Gutschrift maßgebend.

Fälligkeit - Mitteilung durch Notar

Der Ausgleichsbetrag ist fällig zum …, nicht jedoch vor Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des amtierenden Notars, dass:

a)

[ggf.: die in dieser Urkunde bewilligte Eigentumsvormerkung vertragsgemäß im Grundbuch eingetragen ist;]

b)

dem Notar alle Unterlagen vorliegen, die zur Freistellung des Vertragsobjekts von solchen Beschränkungen und Rechten, die [der Eigentumsvormerkung im Grundbuch im Range vorgehen oder gleichstehen und] nicht übernommen werden, erforderlich sind - diese Unterlagen müssen auflagenfrei vorliegen oder unter Auflagen, zu deren Erfüllung der Zahlbetrag ausreicht;

c)