10/8.9.6 Ersatzbeschaffung

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Vereinbart werden kann auch die Abtretung von Ersatzansprüchen zur Wiederbeschaffung von Haushaltsgegenständen (z.B. nach einem Versicherungsfall gegen die Hausratsversicherung des Ehepartners oder die Haftpflichtversicherung eines Dritten) in Erfüllung der Verteilung der Haushaltsgegenstände (vgl. BGH, FamRZ 1980, 45, 46).

Letzte redaktionelle Änderung: 30.11.2021