Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel |
Auf eine isolierte Ausgleichszahlung ohne Zuteilung von Haushaltsgegenständen hätten die Ehepartner im Streitfall keinen Anspruch (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1985,
Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung ist vom Verkehrswert (Wiederbeschaffungswert für gebrauchte Sachen) auszugehen, nicht etwa vom Neuanschaffungspreis (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).
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