Die Berufung des Klägers gegen das am 13.7.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt, 4. Zivilkammer, wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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