A.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der E GmbH. Diese schloss für den am 2. November 1965 geborenen Kläger, ihren vormaligen Geschäftsführer, der zunächst 50% der Gesellschaftsanteile hielt und im Laufe des Jahres 2002 Alleingesellschafter wurde, im Dezember 1994 bei der M AG eine Direktversicherung entsprechend den Regelungen des
Zur Bezugsberechtigung heißt es im Versicherungsvertrag:
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