I.
Die Aktionäre der A-AG, deren frühere Mehrheitsaktionärin die B-AG war, beantragten gegen beide Gesellschaften die Durchführung eines Spruchverfahrens. Nachdem das Landgericht am 11.5.1994 die Anträge auf einen höheren Ausgleich, eine höhere Barabfindung und/oder auf die Festsetzung einer anderen Abfindungsart zurückgewiesen hatte und hiergegen mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt hatten, wurde am 10.4.1996 über das Vermögen der B-AG und am 30.4.1996 über das der A-AG das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt R wurde zum Konkursverwalter der A-AG, Rechtsanwalt S zu dem der B-AG bestellt.
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