BayObLG - Beschluss vom 12.11.2002 (1Z AR 157/02)
I. Die Schuldnerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigsburg eingetretene GmbH mit dem Sitz in Ludwigsburg. Für ihre Geschäftstätigkeit unterhält sie ein Geschäftslokal in Würzburg. Über eine [...]