I.
Die Schuldnerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigsburg eingetretene GmbH mit dem Sitz in Ludwigsburg. Für ihre Geschäftstätigkeit unterhält sie ein Geschäftslokal in Würzburg. Über eine wirtschaftliche Tätigkeit der Schuldnerin im Bezirk des Amtsgerichts Ludwigsburg liegen keine Erkenntnisse vor.
Mit einem an das Amtsgericht Würzburg gerichteten Schreiben vom 16.9.2002 beantragte die Gläubigerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Der Insolvenzantrag wurde der Schuldnerin in ihrem Geschäftslokal in Würzburg zugestellt.
Das Amtsgericht Würzburg wies die Gläubigerin darauf hin, dass es im Hinblick auf den allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin in Ludwigsburg gemäß § 3 Abs. 1 InsO nicht zu ständig und zuständiges Insolvenzgericht das Amtsgericht Ludwigsburg sei. Die Gläubigerin beantragte daraufhin die Verweisung an das Amtsgericht Ludwigsburg.
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