Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.04.2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Auf Antrag ihres Vorstandes vom 27.12.2001 wurde über das Vermögen der K... AG (im Folgenden:
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