LG Münster, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 623/04
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines in der Rechtsform einer Publikums-KG aufgelegten Immobilienfonds; Formularmäßige Verkürzung von Verjährungsansprüchen im Emissionsprospekt und im Gesellschaftsvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 27 U 104/07
DRsp Nr. 2009/23063
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines in der Rechtsform einer Publikums-KG aufgelegten Immobilienfonds; Formularmäßige Verkürzung von Verjährungsansprüchen im Emissionsprospekt und im Gesellschaftsvertrag
1. Die Gründungsgesellschafter eines in der Rechtsform einer Publikums-KG aufgelegten Immobilienfonds verletzen die ihnen gegenüber Anlageinteressenten obliegende Aufklärungspflicht, wenn sie nicht hinreichend auf das dem Fonds mit jeder Gewinnausschüttung systemimmanent innewohnende Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gem. § 172 Abs. 4HGB hinweisen.2. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis binnen drei Jahren verjähren, erfasst nicht die genannten Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Auskunfts- und Aufklärungspflichten im Stadium der Anbahnung des Vertragsverhältnisses.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.