BGH - Beschluß vom 14.02.2008
IX ZR 228/07
Normen:
InsO § 50 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Hamm, vom 12.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 204/05
LG Münster, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 104/05

Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters betreffend das Bestehen eines Absonderungsrechts des früheren Geschäftsführers der insolventen GmbH aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Versorgungsvereinbarung

BGH, Beschluß vom 14.02.2008 - Aktenzeichen IX ZR 228/07

DRsp Nr. 2008/4970

Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters betreffend das Bestehen eines Absonderungsrechts des früheren Geschäftsführers der insolventen GmbH aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Versorgungsvereinbarung

Normenkette:

InsO § 50 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Insolvenzverwalters hat keinen Erfolg. Es fehlt an einem Zulassungsgrund. Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Kläger an der Versicherungssumme der Rückdeckungsversicherung (Versicherungsschein-Nr. ......) ein Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1 InsO) erlangt hat, welches die laufenden Versorgungszahlungen an den Kläger sichert (vgl. BGHZ 136, 220, 225 ff.; BGH, Urt. v. 7. April 2005 - IX ZR 138/04, ZIP 2005, 909, 911).