LAG Berlin - Beschluss vom 02.01.2003 (17 Ta (Kost) 6104/02)
Die nach § 5 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist begründet. Der Beklagte ist nicht durch Kostenrechnung zur Begleichung der angesetzten Gerichtskosten heranzuziehen. Der Gerichtskostenanspruch der Justizkasse stellt [...]