FG Hamburg - Urteil vom 22.04.2008 (3 K 222/06)
Streitig ist in den verbundenen Klagen die Haftung des Klägers zu 1 als Geschäftsführer und des Klägers zu 2 als faktischer Geschäftsführer für die von der Zeitarbeitsfirma T GmbH, H, als Arbeitgeberin angemeldete und [...]