OLG Celle - Urteil vom 14.02.1996
2 U 1/95
Normen:
WiStG § 5 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1996, 1097
NJWE-MietR 1996, 248
OLG Celle, HdM Nr. 5
OLGReport-Celle 1996, 97
WuM 1996, 562
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München I,

Anwendbarkeit von § 5 WiStG auf Mietvertrag zwischen Vermieter und gewerblichem Zwischenvermieter

OLG Celle, Urteil vom 14.02.1996 - Aktenzeichen 2 U 1/95

DRsp Nr. 1996/28523

Anwendbarkeit von § 5 WiStG auf Mietvertrag zwischen Vermieter und gewerblichem Zwischenvermieter

§ 5 WiStG ist auf einen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem gewerblichen Zwischenvermieter nicht anwendbar.

Normenkette:

WiStG § 5 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, ein Bauträgerunternehmen, das sich insbesondere auf die Errichtung von Wohnungen spezialisiert hat, begehrt im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft für einzelne Wohnungseigentümer von der Beklagten den Abschluß von Einzelmietverträgen und die Zahlung rückständigen und künftigen Mietzinses.

Ab 1990 errichtete die Klägerin als Bauherrin in ..., ... ... ..., mehrere Gebäude mit insgesamt 216 Wohneinheiten und Tiefgaragenplätzen, die sie anschließend einzeln als Wohnungseigentum veräußerte. Dabei übernahm die Klägerin gegenüber den einzelnen Erwerbern eine Mietgarantie für die Dauer von fünf Jahren.