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Gesetzliche Grundlage ist die am 01.01.2004 in Kraft getretene Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV vom 25.11.2003).3) BGBl I, 2347. | |
Sie ist Teil der "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen",4) Abgedruckt in WuM 2003, 128 ff. | |
die auf Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 WoFG sowie auf Grundlage des § 28 Abs. 1 und 2 WoBindG, jeweils i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.09.2001, erlassen wurde. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wurden die §§ 43, 44 der II. BV sowie die Anlage 3 zu § 27 der II. BV aufgehoben, Art. 3 Nr. 6 und 7 der Verordnung. Gemäß Art. 3 Nr. 3 der Verordnung wurde § 27 Abs. 1 Satz 2 der II. BV dahingehend abgeändert, dass er auf die BetrKV verweist.
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3) | BGBl I, 2347. |
4) | Abgedruckt in WuM 2003, 128 ff. |