b) Kündigung nach Insolvenzeröffnung und Herausgabeklage

Autor: Griebel

aa) Wohnraummietverhältnisse

331

Zur Frage, ob die Herausgabeklage gegen den Schuldner, gegen den Treuhänder oder ggf. gegen beide zu richten ist, s. § 32 Rdn. 25.

bb) Gewerbliche Mietverhältnisse

332

Gestützt auf sein Aussonderungsrecht ist nur der Insolvenzverwalter bei bestehender Massebefangenheit zu verklagen, wobei dieser ohnehin immer nur auf Herausgabe in Anspruch genommen werden kann, sofern nicht Ausnahmetatbestände vorliegen sollten.

cc) Räumungsurteil trotz Verfahrenseröffnung

333

Hat das Gericht in Unkenntnis der Verfahrenseröffnung ein Räumungsurteil erlassen, kann diese Entscheidung nur durch ein Rechtsmittel angegriffen werden.6)


6)

BGH, Urt. v. 16.01.1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445.