Autor: Griebel |
Zur Frage, ob die Herausgabeklage gegen den Schuldner, gegen den Treuhänder oder ggf. gegen beide zu richten ist, s. § 32 Rdn. 25.
Gestützt auf sein Aussonderungsrecht ist nur der Insolvenzverwalter bei bestehender Massebefangenheit zu verklagen, wobei dieser ohnehin immer nur auf Herausgabe in Anspruch genommen werden kann, sofern nicht Ausnahmetatbestände vorliegen sollten.
Hat das Gericht in Unkenntnis der Verfahrenseröffnung ein Räumungsurteil erlassen, kann diese Entscheidung nur durch ein Rechtsmittel angegriffen werden.6)
6) | BGH, Urt. v. 16.01.1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445. |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|