Autor: Griebel |
Soweit Nebenkosten nicht oder nicht in ausreichender Höhe bezahlt worden sind und deshalb mit einer Nachforderung zu rechnen ist, ist der Zwangsverwalter gehalten, eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu erstellen, um eine entsprechende Nachforderung durchsetzen zu können (Einzelheiten s.u. § 46 Rdn. 72 ff.).2)
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