Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. April 2017 (80.OH.201/15) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Der Beschluss des Landgerichts wird hinsichtlich der Kosten wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht haben die Antragsteller zu tragen.
Die zulässige Beschwerde der Antragsteller ist unbegründet.
1. Das Landgericht hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Recht zurückgewiesen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|